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Gefahr durch Radon! – Handlungshinweise für Planer und Ausführende
1. Dezember 2022 8:00 - 15:30
Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 05.12.2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen wird 2018 in nationales Recht umgesetzt. Somit wird erstmalig im nationalen Strahlenschutzrecht der Schutz der Gebäudenutzer vor Radon in Gebäuden verankert werden – Radonkonzentrationen in bestehenden Gebäuden sollen vermindert und neue Gebäude so errichtet werden, dass ein Radonzutritt mit baulichen Maßnahmen verhindert wird. Die gesamte Wertschöpfungskette Bau ist von der EURATOM-Richtlinie vielfältig betroffen. Daher müssen Wirtschaft, Wissenschaft und Investoren die neue Radonrichtlinie beachten. Von sehr großer Bedeutung wird die Vereinbarkeit von korrektiven Maßnahmen im Radonschutz und energetischer Sanierung sein. Ein kohärentes, vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen muss sichergestellt sein, damit nicht nach dem 06.02.2018, wenn die Umsetzung in nationales Recht erfolgt sein muss, erneute Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Nach einer kurzen Erläuterung der Gefahr des Radongases in Gebäuden und deren Folgen für den Menschen werden bauliche Möglichkeiten für die Bauwirtschaft aufgezeigt. Die praktischen Beispiele reichen vom präventivem Charakter im Neubau bis zu konkreten Sanierungsmaßnahmen im Altbau. Für Planer und ausführende Unternehmen sind sie somit gleichermaßen informativ anzusehen. Im Seminar werden praktische Lösungsansätze zur Einhaltung der neuen Radon-Richtwerte aufgezeigt und erfolgreiche Reduzierungsmaßnahmen der Radonkonzentration zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden bei Personen vorgestellt.
Inhalt
- Radon – stoffliche Besonderheiten
- bisherige Regelungen, Neuerungen in der Richtlinie 2013/59/EURATOM
- gesundheitliche Gefährdungen
- Umgang mit Radon
- Messmethoden
- bauliche Schutzmaßnahmen im Neubau
- Schutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden
Teilnehmerkreis