Mitglied werden

Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Thüringen gemäß § 21 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) umfasst Pflichtmitglieder (Beratende Ingenieure, Bauvorlageberechtigte Ingenieure), Freiwillige Mitglieder sowie Juniormitglieder – ohne Stimmrecht.

Der Eintragungsausschuss ist zuständig für alle Eintragungen und sonstige Maßnahmen, die nach dem ersten Teil des ThürAIKG (Ausnahme §18) zu treffen sind. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrages, dessen Bestandteile je nach Begehren des Antragstellers unterschiedlich zusammengestellt sind. Über die Eintragungen und Löschungen einer Eintragung entscheidet gemäß § 26 ThürAIKG der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer.

Ansprechpartnerin

Ines Gehlhaar

Telefon: 0361 22873 56
Telefax: 0361 22873 46

E-Mail: i.gehlhaar@ikth.de