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„Brandschutz bei geregelten oder nicht geregelten Sonderbauten“
Mittwoch, 21. Mai 9:15 - 16:45
09:15 – 09:30 Uhr Login der Teilnehmer über WebEx
09:30- 11:00 Uhr 1. Wovon kann „abgewichen“ werden? – Grundlagen
- Standardbau oder Sonderbau?
- Geregelter oder ungeregelter Sonderbau?
- Abweichung oder Erleichterung?
- Voraussetzung für die Zulässigkeit von abweichenden Tatbeständen
- Erforderliche Brandschutzmaßnahme oder besondere Anforderung?
- Umfang des Anpassungsverlangens bei Bestandsbauten?
- Beurteilung des Brandrisikos und der ausreichenden Brandsicherheit
11:00 – 11:15 Uhr Kaffeepause
11:15– 12:45 Uhr 2. Abweichungen (§ 67 MBO)
- Analyse und Feststellung
- Sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich? – Wann geht’s auch ohne?
- Beantragung von Abweichungen – formales Vorgehen
- Umgang mit Sonderbauverordnungen
- Zusammenspiel mit der MVV TB
- Praxisbeispiele
12:45- 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 – 15:00 Uhr 3. Erleichterungen (§ 51 MBO)
- Abweichende Tatbestände in Sonderbauten feststellen und bewerten
- Begründung und Gestattung von Erleichterungen
- Umgang mit Muster-Richtlinien
- Praxisbeispiele
- 4„Andere“ Abweichungen (§ 85a MBO, Bauprodukte)
- Abweichungen nach § 85a von eingeführten Technischen Baubestimmungen nach der MVV TB
- Abweichungen bei der Verwendung von Bauprodukten/Bauarten
- Zustimmungen im Einzelfall
- Extrapolationen bei europäisch harmonisierten Bauprodukten
- Praxisbeispiele
15:00 – 15:15 Uhr Kaffeepause
15:15– 16:45 Uhr 5. Anwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens
- Möglichkeiten der Nachweisführung
- Einführung in DIN 18009-1 und -2
- Begründen von Abweichungen oder Erleichterungen
- Praxisbeispiele
Referent: Prof. Dr.-Ing. habil. Architekt Gerd Geburtig
Freischaffender Architekt und Inhaber der Planungsgruppe Geburtig, Architekten & Ingenieure, Weimar, Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz, Mitglied in den Arbeitsausschüssen „Brandschutz-ingenieurverfahren“ (DIN 18009) und „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Klassifizierung (Katalog)“ (DIN 4102-4) sowie Prüfingenieur für Brandschutz – www.pg-geburtig.de
Diese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 8 WB – Stunden anerkannt.
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