Beschlussfassung des Vorstands der Ingenieurkammer Thüringen vom 14. November 2023
Der Vorstand der Ingenieurkammer Thüringen schreibt die Wahl der 7. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Thüringen auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Wahlordnung der Ingenieurkammer Thüringen vom 25. Oktober 2018 aus.
Die Briefwahl wird für den Zeitraum vom 24. Juni 2024 (erster Tag der Stimmabgabe) bis zum 15. Juli 2024; Uhrzeit: 16:00 Uhr bestimmt (§ 4 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 1 der Wahlordnung).
Die Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen werden aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Berufung Wahlvorstand für die Wahl der Vertreterversammlung
Gemäß Wahlordnung bestellt der Vorstand der Ingenieurkammer Thüringen den Wahlvorstand zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung. Der Kreis der Kammermitglieder wurde hinsichtlich der Bereitschaft zur Mitwirkung im Wahlvorstand angefragt. Aufgrund der Anzahl der eingegangenen Interessenbekundungen kam das Losverfahren zur personellen Besetzung des Wahlvorstandes zur Anwendung.
Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Beisitzern. Für den Vorsitzenden und die Beisitzenden sind jeweils ein Stellvertreter zu berufen (§ 4 Abs. 3 Wahlordnung)
Folgende Personen wurden in den Wahlvorstand berufen:
• RA Dr. Axel Lakonen-Schmidt (Vorsitzender)
• RA Dr. Reinhard Werner (stellv. Vorsitzender)
• Dipl.-Ing. (FH) Uwe Kutzner, BV (Beisitzer)
• Dr.-Ing. Mustapha Saad, BI (Beisitzer)
• Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler; BI (stellv. Beisitzer)
• Dipl.-Ing. Dietmar Goldmann, BI+BV (stellv. Beisitzer)
Weitere Hinweise zur Wahl der Vertreterversammlung finden Sie unter www.ikth.de