Angeschrieben wurden folgende Parteien:
- Alternative für Deutschland
- Bündnis für Thüringen
- Bündnis Sarah Wagenknecht (bisher keine Rückmeldung)
- Bündnis 90 / Die Grünen
- Christlich Demokratische Union
- Die LINKE
- Freie Demokratische Partei (bisher keine Rückmeldung)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (bisher keine Rückmeldung)
- Werteunion (bisher keine Rückmeldung)
Die Ingenieurkammer Thüringen fordert, dass Planungsbüros durch die angemessene Honorierung von Ingenieurdienstleistungen in die Lage versetzt werden, im Wettbewerb der Entlohnung von Fachpersonal nicht von vornherein chancenlos zu sein und die negativen Auswirkungen der gehaltsinduzierten Personalfluktuation Richtung öffentlicher Dienst stärker in den Blick genommen werden. Die gegenwärtige Fachkräftesituation erzeugt eine Verschärfung des Wettbewerbs um Fachpersonal und kann auch dazu führen, dass den öffentlichen Auftraggebern zunehmend weniger kompetente Ansprechpartner auf Seite der Auftragnehmer zur Verfügung stehen.
Alternative für Deutschland
Aufgrund der europäischen Rechtsprechung ist die HOAI keine verbindliche Preisregelung mehr, sie hat nur noch Orientierungscharakter. Als Rahmen hat die HOAI sicherlich ihre Berechtigung. Wir sehen derzeit keine Notwendigkeit, in die Honorarfindung zwischen Bauherrn und Ingenieurdienstleistern einzugreifen.
Bündis 90/Die GRÜNEN
Gute Löhne für gute Arbeit ist eine Schwerpunktforderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Planungsingenieur*innen erfüllen bei Bauvorhaben eine elementare Aufgabe und tragen große Verantwortung. Für diese müssen sie auch eine auskömmliche Honorierung erhalten. Die Honorarordnung für Architekt*innen und Ingenieur*innen (HOAI) als Rechtsverordnung des Bundes bietet dafür bereits eine gute Grundlage, sollte aber eine Dynamisierung beinhalten. Das genaue Honorar wird zwischen Auftraggeber*in und Ingenieur*in auf Basis der Regelungen im HOAI verhandelt.
CDU
Um die Auskömmlichkeit der freien Berufe und deren Möglichkeit, gute Löhne zu zahlen, sicherzustellen, muss das System der Vergütungsverordnungen erhalten werden. Mit uns wird sich Thüringen hierfür auf allen Ebenen einsetzen.
Honorarordnungen sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie eine angemessene Vergütung sichern und die Leistungsinhalte ausreichend abbilden. Eine entsprechende Prüfung wollen wir in enger Zusammenarbeit mit Architekten- und Ingenieurkammer vornehmen.
Die LINKE
Die Linke Thüringen setzt sich weiter für eine Arbeitswelt ein, in der jede*r eine existenzsichernde Tätigkeit als Basis für ein selbstbestimmtes Leben ausüben kann. Mit unserer Reform der Einkommenssteuer erhöhen wir den Steuerfreibetrag. Davon profitiert auch die Mittelschicht. Der Spitzensteuersatz soll aus unserer Sicht erst ab 76.000 Euro brutto pro Jahr gelten. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro im Jahr. Derzeit gilt der Spitzensteuersatz schon für zu versteuernde Einkommen ab 58.596 Euro im Jahr und trifft auch mittlere Einkommen. Die HOAI ist eine Rechtverordnung des Bundes auf die wir als Die Linke Thüringen keinen Einfluss haben. Grundsätzlich unterstützen wir aber das Ziel der Verordnung bei Wettbewerben mehr auf die Qualität der Arbeit zu achten und diesen nicht ausschließlich über den Preis stattfinden zu lassen.
Alternative für Deutschland
Die Schwellenwerte für Ausschreibungen sind in vielen Fällen zu niedrig und spiegeln die Preissteigerungen nicht angemessen wider. Einer Anpassung der Vergabeverfahren, die zu mehr regionalen Vergaben führt, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Die einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen, wie z.B. das Thüringer Vergabegesetz, sehen vor, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Diese Regelungen halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die entsprechende Praxis dazu tendiert, den jeweils günstigsten (billigsten) Anbieter zu bevorzugen. Dies kann unter Umständen zu Lasten der Qualität der erbrachten Leistungen gehen und sich letztlich auch in finanzieller Hinsicht als unwirtschaftlich erweisen. Es kommt daher darauf an, bei der konkreten Auftragsvergabe im Einzelfall im Rahmen der Ermessensspielräume qualitative Gesichtspunkte stärker zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der fachlich am besten qualifizierte Anbieter den jeweiligen Zuschlag erhält.
Bündnis 90/Die Grünen
Das Thüringer Vergabegesetz wurde im November 2023 novelliert. Dieses Gesetz sieht in § 5 Absatz 4 vor, dass der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Dabei bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten aber auch weitere qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden, was wir begrüßen. Diese Regelung eröffnet unserer Auffassung nach ausreichend Möglichkeiten, dem fachlich geeignetsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Eine Auftragsvergabe ausschließlich mit Blick auf die Kosten halten wir für nicht zielführend. Denn Vergabe sollte nicht allein aufgrund des Preises erfolgen, um den Wettbewerb nach unten zu vermeiden.
CDU
Wir teilen das Ansinnen mehr Regionalität in Vergabeentscheidungen zu ermöglichen. Regelmäßig kann allerdings ein Bundesland nicht einseitig von EU-Vorgaben abweichen. Unser Engagement für dieses Thema wird sich deshalb im Einsatz für entsprechende Regelung auf Bundes- und Europaebene beschränken.
Die LINKE
Politik ist verpflichtet, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, besonders bei öffentlichen Aufträgen, die von Steuergeldern bezahlt werden. Der Markt allein regelt nur Angebot und Nachfrage, die Politik setzt Rahmenbedingungen für soziale, ökologische und nachhaltige Standards. Die Linke Thüringen will vor allem regionale Wirtschaftskreisläufe erhalten. So kommen wir beispielsweise mit dem Thüringer Vergabegesetz und der Novellierung im Jahr 2023 dieser Verantwortung nach.
Alternative für Deutschland
Wir legen großen Wert auf die Unabhängigkeit von Leistungs- und Lieferinteressen. Dies beginnt bereits bei der Projektierung und der neutralen Ausschreibung von Leistungen. Besonders wichtig ist Unabhängigkeit natürlich dort, wo Projekte mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Bündnis 90/Die Grünen
Im Hinblick auf die bauliche Qualität und die zunehmende Anforderung an Nachhaltigkeit und Klimaneutralität des Bauens ist die Unabhängigkeit der Planung unabdingbar. Ingenieur*innen müssen unabhängig der Baustofflieferant*innen oder am Bau beteiligten Dritten ihre Leistung zur Verfügung stellen, um letztlich auch eine Neutralität von Bauleistungen zu gewährleisten. Demzufolge hat die Unabhängigkeit von Leistungs- und Lieferinteressen für uns einen hohen Stellenwert.
CDU
Wir sehen darin einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsneutralität.
Die LINKE
Generell sollte die Unabhängigkeit von Leistungs- und Lieferinteressen gewahrt bleiben, damit nicht grundsätzlich die Planungs- und Bauleistungen von ein und denselben Bietenden erbracht wird. Bei kleinen Aufträgen kann dies mit Blick auf die zeitliche Umsetzung aber durchaus sinnvoll sein.
Alternative für Deutschland
Bürokratieabbau ist ein zentraler Aspekt, um der Wirtschaft wieder mehr Freiräume und Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen und auch, um dem Arbeitskräfte- und vor allem Fachkräftemangel zu begegnen. Nicht ohne Grund kritisieren die kommunalen Spitzenverbände die ausufernde Förderpraxis. Die Überregulierung zieht sich durch fast alle Bereiche. Neben dem Abbau von EU-Vorgaben muss die Umsetzung ohne zusätzliche Belastungen durch den deutschen Gesetzgeber erfolgen. Auch Öffnungsklauseln müssen konsequent genutzt werden, wie es die Republik Österreich zum Beispiel bei der Datenschutzgrundverordnung vorgemacht hat.
Bündnis 90/Die Grünen
Unnötige bürokratische Hürden müssen dringend abgebaut werden. Um dies zu unterstützen und den Abbau der Bürokratie in Thüringen voranzutreiben, hat die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitgetragene Landesregierung im Dezember 2022 den Normenkontrollrat berufen. Dieses Gremium soll überprüfen, wie bestehende Rechtsvorschriften in der Praxis wirken und untersuchen, wo bürokratische Hürden die Verwaltungsarbeit hemmen. Der Normenkontrollrat hat kürzlich seinen ersten Jahresbericht für 2023 und eine Empfehlung zum Abbau kommunalbelastender Standards veröffentlicht. Diese Arbeit soll fortgesetzt werden, um eine Entlastung und Planungssicherheit für die Betriebe stärken zu können. Eine große Zahl bürokratischer Hemmnisse beruht auf Regelungen auf europäischer und Bundesebene. Wir werden über den Bundesrat darauf hinwirken, dass weiter bürokratische Hürden abgebaut werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen wollen wir Bürokratie und Hürden außerdem durch die Vereinfachung von Fördermittelanträgen abbauen.
Ein weiterer Schlüssel für den Bürokratieabbau, auch wegen eines zu erwartenden Fachkräftemangels in der Verwaltung, liegt in der Modernisierung von Verwaltungsabläufen mit digitalen Mitteln. Wir wollen eine agile, moderne und digitalisierte Verwaltung. Dafür wollen wir Automatisierungspotentiale stärker nutzen und die Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben. Das umfasst auch, alle Verwaltungsprozesse auf den Prüfstand zu stellen und zu verschlanken, bevor sie digitalisiert werden. Zudem erfordert es mehr Weiterbildungen mit entsprechenden digitalen und verwaltungsstrukturellen Schwerpunkten, die Unterstützung von Bürger*innen bei digitalisierter Antragsstellung und die flächendeckende Einführung der digitalen Aktenführung.
CDU
Wir sind der Auffassung, dass die konsequente Reduktion von bürokratischen Hürden ein Standortvorteil für Thüringen sein kann. Bürokratieabbau ist uns ein zentrales Anliegen. Wir wollen deshalb Bürokratie konsequent abbauen sowie Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Wo dies möglich ist, wollen wir beispielsweise darauf hinwirken, dass Anträge automatisch als genehmigt gelten, wenn sie innerhalb von acht Wochen nicht bearbeitet wurden.
Die LINKE
Mit einem Fördergesetz für kleine und mittlere Unternehmen wollen wir bürokratische Hürden abbauen, vorhandene Maßnahmen bündeln und zielgenau auf deren Bedürfnisse ausrichten – etwa Vernetzung, Vertriebsstrukturen, Marketing, Marktzugänge, Digitalisierung und Finanzierung. Um bürokratische Hürden langfristig abzubauen, braucht es mehr Digitalisierung beispielsweise in internen Arbeitsabläufen, beim Einreichen von Unterlagen sowie beim Datenschutz und der Cybersicherheit in Unternehmen. Aus unserer Perspektive kommt es nicht auf die Anzahl der Regulierungen an, sondern auf die Eingriffsintensität, daher ist nicht nur das Land, sondern vor allem der Bund und die EU in der Pflicht Bürokratie zu reduzieren. Auf Landesebene hat Die Linke Thüringen mit der Novellierung des Vergabegesetzes den Prozess eingeleitet, bürokratische Lasten deutlich zu reduzieren.
Alternative für Deutschland
Nach unserer Auffassung hat sich das Kammersystem bei den Ingenieuren im Großen und Ganzen bewährt. Einen grundsätzlichen Änderungsbedarf sehen wir derzeit nicht.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Kammern sind wichtige Partner zur Gestaltung von effizienten und sicheren Prozessen zum Wohle der Menschen in Thüringen. Kammern ermöglichen es die Expertise des Berufsstandes gebündelt in die Gesetzgebung einzubringen und sind wichtige Organisationsformen der berufsständischen Selbstverwaltung. Wir werden die vertrauensvolle Zusammenarbeit in bewährter Weise fortsetzen und Verbesserungsvorschläge, wie in der Vergangenheit durch unsere Landtagsfraktion bereits gelebt, konstruktiv prüfen. Denn die Kammern sind jederzeit wichtige und zuverlässige Ansprechpartner*innen bei Gesetzesänderungen. Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit mit der Landesregierung ebenfalls auf eine vertrauensvollere Basis gestellt wird. Dies ist die wichtigste Voraussetzung für eine Sicherung und Stärkung der berufsständischen Selbstverwaltung, deren fachliche Kompetenz unabdingbar ist.
CDU
Das Kammersystem hat sich außerordentlich bewährt. Wir werden Bestrebungen entgegentreten, dieses System zu schwächen.
Die LINKE
Wir erkennen die Bedeutung der berufsständischen Selbstverwaltung für Ingenieur:innen an. Das Kammersystem ermöglicht im Idealfall eine qualitativ hochwertige Berufsausübung, sichert hohe fachliche Standards und stärkt die Autonomie der Berufsstände. Gleichzeitig leiden in der Realität viele Pflichtmitglieder unter den hohen Beiträgen. Sie fühlen sich politisch vereinnahmt, unzureichend repräsentiert und ohne Einfluss auf die Entscheidungsfindung.
Alternative für Deutschland
Diese Frage ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Aus unserer Sicht wäre eine Ergänzung dann erforderlich, wenn die derzeitige Regelung zu Problemen bei der Qualität der erbrachten Leistungen führen würde. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Wir sind aber offen, Ihre Sichtweise im Detail mit Ihnen zu diskutieren.
Bündnis 90/Die Grünen
Bei der erst kürzlich durchgeführten Änderung der Thüringer Bauordnung wurde die eingeschränkte Berechtigung zur Bauvorlage im § 67 europarechtskonform neu geregelt. Unter anderem wurde dabei im § 67 Abs. 4 auch geregelt, dass beschränkt Bauvorlagenberechtigte nach § 67 Abs. 3 in ein von der Ingenieurkammer Thüringen zu führendes Verzeichnis einzutragen sind. Die Änderung des § 67 wurde von der Architekten- und Ingenieurkammer scharf kritisiert, da bezweifelt wird, dass die Öffnung der Liste der Bauvorlagenberechtigte auch ohne Berufserfahrung zu Qualitätseinbußen führt. Da es sich um Vertragsverletzungsverfahren gehandelt hat, war der Spielraum für einen Konsens stark eingeschränkt. Allerdings wurde auch eine Pflicht zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung eingeführt.
CDU
Die Verknüpfung von Kammermitgliedschaft und Eintragung in den sog. Nachweisberechtigungslisten erscheint uns plausibel und wünschenswert.
Sie sichert die Gewährleistung von Qualitätsstandards, den Schutz öffentlicher Sicherheit und Ordnung und knüpft diesen Personenkreis an Berufspflichten und verbraucherschützende Sicherungsinstrumente.
Die LINKE
Diejenigen, die für die Standsicherheit baulicher Anlagen verantwortlich sind, müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und die Unterstützung der Ingenieurkammer verfügen. Dies trägt zur Sicherheit und Qualität im Bauwesen bei und stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ingenieurberufe.