Sehr geehrte Kammermitglieder,
wie in der im Januar-Februar 2024 veröffentlichen Länderbeilage bekanntgegeben, kann das Wählerverzeichnis -gemäß § 8 Abs. 2 Wahlordnung- vom 29.04.2024 bis zum 27.05.2024 in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Thüringen (Gustav-Freytag-Str. 1 | 99096 Erfurt | Mo–Do 08:00–12:00/13:00–16:00 Uhr | Fr. 08:00–15:00 Uhr) sowie im Mitgliederbereich der Internetseite der Ingenieurkammer Thüringen (Intern – Kammerwahl) eingesehen werden*.
Sie sind aufgerufen, noch bis zum 31. Mai 2024 die Wahlvorschläge mithilfe des Wahlvorschlagformulars (§ 10 Abs. 2 Wahlordnung) bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Thüringen vollständig ausgefüllt einzureichen. Bereits eingereichte Wahlvorschläge wurden vermerkt und müssen nicht neu gesendet werden. Eigennennungen sind möglich.
Die Vertreterversammlung ist die von den Kammermitgliedern gewählte Vertretung. Sie hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die Vertreterversammlung ist insbesondere zuständig für
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen,
- die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
- die Bildung von Ausschüssen sowie die Wahl und die Abberufung der Mitglieder dieser Ausschüsse,
- die Festlegung der Höhe der Beiträge,
- die Wahl der Rechnungsprüfer und die Entlastung des Vorstandes aufgrund der Haushaltsrechnung oder des Jahresabschlusses und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung,
- den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen und die Eingehung vergleichbarer Verpflichtungen, die über den Rahmen einer laufenden Verwaltung hinausgehen, und
- die Schaffung von oder die Beteiligung an Einrichtungen
Herzlichen Dank
der Wahlvorstand