In dem traditionell zweitägigen Meinungsaustausch, der von einer lebendigen Gesprächsatmosphäre geprägt war, wurden aktuelle berufspolitische Schwerpunktthemen erörtert und sich über Möglichkeiten der Ausrichtung der beruflichen Selbstverwaltung in den kommenden Jahren verständigt.
Da sich die berufliche Selbstverwaltung unter Beachtung des gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereiches nicht zuletzt dem Thema „angemessene und auskömmliche Honorierung von Ingenieurdienstleistungen“ widmet, waren die gegenwärtige Vergabepraxis und die notwendige Weiterentwicklung der HOAI zentrale Beratungsgegenstände.
In diesem Kontext ist unstrittig, dass die dauerhafte Erbringung anspruchsvoller Ingenieurdienstleistungen nur zu realisieren ist, wenn generierte Honorare die berufliche Existenzsicherung gewährleisten.
Im Hinblick auf das Thema „Weiterentwicklung der HOAI“ ist festzustellen, dass der Endbericht der Evaluierung der Leistungsbilder der HOAI vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zwischenzeitlich offiziell veröffentlicht worden ist. Im Einvernehmen zwischen dem für die Novellierung der HOAI innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem BMWSB wurde der Novellierungsprozess, analog zum Verfahren der Novellierung der HOAI 2013, zweistufig
gestaltet. In dieser Folge werden zwei Gutachten erstellt, die sich zum einen mit der fachlichen Evaluierung der Leistungsbilder und zum anderen mit den wirtschaftlichen Aspekten der HOAI auseinandersetzen.
Die 1. Stufe des Verfahrens, in der unter baufachlicher Verantwortung des BMWSB die Evaluierung der Leistungsbilder vorgenommen wurde, ist abgeschlossen. Zu erwähnen ist dabei, dass die Kammern und Verbände in diesem Prozess lediglich eine beratende und begleitende Funktion haben. Allgemein ist festzustellen, dass die bewährte Grundstruktur der HOAI mit Leistungsbildern, Leistungsphasen und Honorartafeln in der bestehenden Gliederung erhalten bleibt. Gleiches gilt für die Grundlagen des Honorars mit anrechenbaren Kosten (bzw. Flächen und Verrechnungseinheiten) sowie dem Umbau –und Modernisierungszuschlag. Im Hinblick auf das sich anschließende Honorargutachten wird empfohlen, den Ersatz der bisherigen Honorarspannen (Basishonorarsatz bis oberer Honorarsatz) durch angemessene Honorarwerte zu prüfen.
Der Anpassungsbedarf der HOAI-Tabellen für die Leistungsbilder ist deutlich, zudem haben sich die fachlichen und technischen Anforderungen an die Planerinnen und Planer weiter erhöht. Überdies ist es kein Einzelfall, wenn sich Planende mit Erwartungshaltungen konfrontiert sehen, Abschläge auf die Vergütung nach den Honorartabellen der HOAI bereitzuhalten. Über eine weitere negative Entwicklung im Vergabebereich, hier die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV), wurde bereits ausführlich berichtet. Ggf. daraus resultierenden Tendenzen, verstärkt an Generalplaner bzw. Generalübernehmer zu vergeben, muss aus Sicht des Berufsstandes entgegengewirkt werden.
Im Hinblick auf das Thema Baukultur werden Möglichkeiten darin gesehen, dass Kammerpräsident Elmar Dräger Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Baukultur Thüringen geworden ist. Es wird angestrebt, sich bietende Chancen, ingenieurtechnische Themen durch den Baukulturdialog noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen, zu nutzen.
Die Themen Digitalisierung, BIM-Anwendung, Fachkräftesituation, Satzungsneufassungen und die zielorientierte Zusammenarbeit mit anderen Kammern sowie Verbänden und Vereinen sind stets Bestandteile der Vorstandsklausur.