Die ordentliche Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Thüringen fand am 19. Oktober 2023 in Erfurt statt. Der Kammerpräsident, Herr Dipl.-Ing. Elmar Dräger, begrüßte die Mitglieder der Vertreterversammlung im großen Saal der Industrie- und Handelskammer Erfurt.
In seinem Bericht ging der Präsident auf Schwerpunkte der Kammer- bzw. Vorstandsarbeit der letzten zwölf Monate ein. Thema waren u. a. die aktuellen Herausforderungen, denen die Kammermitglieder bei der Berufsausübung unterliegen. Nicht zuletzt beabsichtigte oder bereits erfolgte Gesetzesänderungen liegen oftmals nicht im Interesse des Berufsstandes. Beispielgebend sei hier die erfolgte Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV genannt, was dazu führt, dass bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Verfahren zu addieren sind.
Überdies wurde sich mit den Themen Fortführung der HOAI-Novellierung, Digitalisierung bzw. BIM sowie Veranstaltungs- bzw. Gesprächsformaten befasst, deren Durchführungen dazu beitragen sollen, berechtigte Interessen des Berufsstandes gegenüber der Landespolitik und weiteren relevanten Akteuren zu adressieren.
Das zuständige Vorstandsmitglied für Finanzen, Herr Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Schmidt, informierte in seinem ersten Tagesordnungspunkt zum Jahresabschluss 2022. Im Anschluss wurde der Bericht des Rechnungsprüfers zum Jahresabschluss 2022 durch den Vizepräsidenten der beruflichen Selbstverwaltung, Herrn Dr.-Ing. Hans-Reinhard Hunger, verlesen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt des Vorstandes für Finanzen wurde eingeordnet, wie sich die voraussichtliche Erfüllung des Wirtschaftsplans 2023 zum gegenwärtigen Zeitpunkt darstellt.
Unter TOP 8 wurde die fortgeschriebene Kostenordnung in der Vertreterversammlung erörtert und in der anschließenden Beschlussfassung einstimmig beschlossen (siehe Seite 2 dieser Ausgabe des DIB Thüringen | Ingenieurblatt regional).
Danach wurde sich den Themen Mitgliederentwicklung, Wirtschaftsplan 2024, Rücklagen 2024 und der Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 gewidmet. Leider ist festzustellen, dass die Mitgliederanzahl leicht rückläufig ist und auch der Altersdurchschnitt der Kammermitglieder tendenziell moderat ansteigt. Das kann als Indiz dafür gewertet werden, dass sich der Trend weg von der beruflichen Selbstständigkeit hin zu Beschäftigungen im Angestelltenverhältnis weiter verstetigt. Die demografische Entwicklung, Arbeits- und Entlohnungsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst, steigende Ansprüche hinsichtlich der Work-Life-Balance sowie die überschaubare Anzahl an zu erwartenden Absolventinnen und Absolventen ingenieurtechnischer Fachrichtungen legen die Vermutung nahe, dass die meisten Ingenieurbüros ihren Personalbedarf zunehmend schwerer decken werden können. Dementsprechend kann auch geschlussfolgert werden, dass es zunehmend schwieriger wird, Nachfolgeregelungen für Ingenieurbüros erfolgreich zu gestalten. Der für das Kalenderjahr 2024 aufgestellte Wirtschaftsplan und die Rücklagenbildung für 2024 sind in der Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 erfasst (siehe Seite 4 dieser Ausgabe des DIB Thüringen | Ingenieurblatt regional), die ebenfalls von der Vertreterversammlung beschlossen wurde. In einem weiteren Beschluss wurde festgelegt, die in der Beitragsordnung der Ingenieurkammer Thüringen vom 05. November 2020 festgelegten Jahresbeiträge für die einzelnen Mitgliedschaften auch im Jahr 2024 beizubehalten.
Zum Abschluss der Vertreterversammlung 2023 widmete sich der Vorsitzende des Arbeitskreises (AK) Wettbewerb und Vergabe der Ingenieurkammer Thüringen, Dipl.-Ing. Thomas Haustein (Mitglied der Vertreterversammlung | BI),dem Thema Honorierung und Vergabe von Ingenieurdienstleistungen, denn die Bedeutung, angemessene Honorare für Planungsleistungen zu vereinbaren, hat als Folge des EUGH Urteils vom Juli 2019 über die Unrechtmäßigkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI zugenommen.
Seitens des Arbeitskreises und der Ingenieurkammer wird sich dafür eingesetzt, Auftraggeber dafür zu sensibilisieren, dass es Planungsqualität nicht zum Dumpingpreis geben kann und in den Vergabeverfahren dem Leistungswettbewerb zwingend der Vorrang gegeben werden sollte. Öffentliche (und private) Vergaben sollten deshalb mit einem qualitativ hochwertigen Anspruch einhergehen, anstatt einen ausschließlich kostenorientierten Ansatz zu verfolgen.