Boos-John: Landesregierung macht Ernst mit Bürokratieabbau / 2023 wurden mehr als 3.700 Aufträge mit einem Gesamtwert von gut 1,1 Milliarden Euro vergeben
Thüringen erleichtert die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dazu passt das Wirtschaftsministerium die sog. „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ an. Die Vorschrift regelt die Umsetzung des Thüringer Vergabegesetzes im Hinblick auf konkrete Wertgrenzen und Verfahrensdetails. Über die vorgesehenen Änderungen hat Wirtschaftsministerin Colette Boos-John heute das Kabinett informiert. „Wir machen Ernst mit dem Bürokratieabbau und verschlanken die Vergabeprozesse der öffentlichen Hand“, sagte die Ministerin. Dazu werden vor allem die Wertgrenzen für eine vereinfachte Auftragsvergabe erhöht. „Eine schnellere und einfache Auftragsvergabe ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Wirtschaft in der momentan schwierigen Konjunkturlage wieder anzukurbeln.“ Die Änderung des Vergaberechts ist eine Maßnahme aus dem 100-Tage-Sofortprogramm der Thüringer Landesregierung.
Das Land und die Kommunen in Thüringen haben (nach aktuellsten verfügbaren Angaben) im Jahr 2023 insgesamt 3.733 Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferaufträge mit einem Gesamtwert von gut 1,1 Milliarden Euro an Unternehmen vergeben. Nach Schätzung des Wirtschaftsministeriums könnten drei Viertel dieser Aufträge – d.h. mehr als 3.100 – künftig nach den geplanten einfacheren Regularien vergeben werden, ein Viertel davon sogar ganz unbürokratisch als Direktauftrag. „Das macht die enorme Dimension der geplanten Änderungen deutlich“, so die Ministerin.
In erster Linie geht es bei den derzeit vorgesehenen Erleichterungen um eine Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, unterhalb derer vereinfachte Vergabeverfahren genutzt werden können.
So werden die Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen von derzeit 7.000 Euro auf künftig 30.000 Euro bei Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen sowie 75.000 Euro bei Bauleistungen angehoben. Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 7.000 Euro kann zudem die Dokumentation von Direktaufträgen auf wenige wesentliche Angaben beschränkt werden.
Bei Bauaufträgen steigen die Wertgrenzen für eine Freihändige Vergabe von aktuell 250.000 Euro und für eine Beschränkte Ausschreibung von 500.000 auf jeweils eine Million Euro.
Des Weiteren werden die Wertgrenzen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch eine Beschränkte Ausschreibung von bisher 100.000 Euro und durch eine Verhandlungsvergabe von bisher 50.000 Euro jeweils auf den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro erhöht.
Die Regelungen zum vereinfachten Preisvergleich bei Lieferleistungen werden ausgeweitet, so dass bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro auch Angebote aus Katalogen, von Online-Händlern oder Preisvergleichsportalen herangezogen werden können.
Schließlich wird auch der Vorrang der Eigenerklärung gestärkt. Nachweise sollen zukünftig nur noch bei berechtigten Zweifeln an den Angaben in der Eigenerklärung nachgefordert werden.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Das Beitragsbild ist von Frau Melanie Kahl LitschiCo.