Mit Pressemeldung vom 25.03.2025 hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) darüber informiert, dass die „Vorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ angepasst wird. Die Wertgrenzen wurden für eine vereinfachte Auftragsvergabe erhöht. Die derzeit beabsichtigten Erleichterungen sehen eine Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vor, unterhalb derer vereinfachte Vergabeverfahren genutzt werden können.
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Im Dialog mit Ministerin Colette Boos-John hat sich die Ingenieurkammer Thüringen dafür ausgesprochen (Bezug: Initiative „Bürokratieabbau in der Wirtschaft), den Erfüllungs- und Dokumentationsaufwand massiv einzuschränken, um „Bürokratie“ abbauen zu können. Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass Bürokratieentlastung nur möglich ist, wenn die Aktivitäten auf den drei Handlungsebenen EU-Bund-Land angemessen abgestimmt werden. Im Vorfeld der Anpassung der Verwaltungsvorschrift für die Vergabe öffentlicher Aufträge hat die berufliche Selbstverwaltung in einer diesbezüglichen Stellungnahme an das TMWLLR, nicht zuletzt im Kontext zum Thüringer Vergabegesetz, insbesondere gefordert, die Wertgrenzen für die Auftragsvergabe deutlich anzuheben, damit eine beschleunigte Abwicklung von Vergabeverfahren realisiert werden kann.
In einer die Themenbefassung flankierenden Gesprächsrunde mit der Ministerin hat Kammerpräsident Elmar Dräger hervorgehoben, dass zeitnah gezielte Maßnahmen zum Abbau des bürokratischen Aufwuchs ergriffen werden müssen, um die wirtschaftlichen Rahmen- und Investitionsbedingungen zu verbessern. Hier darf auf die Anerkennung der Präqualifikation von Kammermitgliedern abgestellt werden, denn der Verzicht auf einzureichende Nachweise trägt zur Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsabläufen bei. Der Arbeitskreis Wettbewerb und Vergabe der Ingenieurkammer Thüringen, unter dem Vorsitz von Vorstandsmitglied Thomas Haustein, verständigt sich regelmäßig dazu, was notwendig ist, damit effizientere Vergabe- und Verwaltungsverfahren etabliert werden können. Kammermitglieder, die Interesse an eine Mitarbeit im Arbeitskreis haben, können sich gern unter info@ikth.de melden.
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