Die Antragstellung für Förderprogramme, die Ende des letzten Jahres ausgesetzt wurden, ist wieder möglich.
Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (endgültige Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat Anfang Februar) ab sofort wieder möglich:
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.
Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde das Antragsportal am Montag, den 22. Januar 2024, geöffnet. Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden.
Quelle: Bundesingenieurkammer (bingk.de)