Die Ingenieurkammer Thüringen bestellt und vereidigt Sachverständige für Fragen des Bauwesens und führt im gesetzlichen Auftrag Listen für Nachweisberechtigte für zwei Fachbereiche sowie die Liste der Prüfsachverständigen bei der Architektenkammer Thüringen für Brandschutz. Erweitern Sie Ihr Tätigkeitsspektrum, stärken Sie Ihre Position am Markt und erschließen Sie sich durch zusätzliche Qualifikationen und Spezialkenntnisse neue Auftraggeber.
Die Listen für die Nachweisberechtigten nach §65 ThürBO werden durch die Ingenieurkammer Thüringen gemeinsam mit der Architektenkammer Thüringen geführt, die Eintragung ist jedoch nicht an eine Mitgliedschaft in einer der Kammern gebunden.
Für Ihre Bauherren ist es sehr interessant, die bautechnischen Nachweise von ihrem Architekten bzw. ihrer Architektin – also von Ihnen – aus einer Hand zu erhalten. Selbstverständlich gegen das entsprechende Honorar! Nutzen Sie Ihre Chancen als Nachweisberechtigte, bevor der Markt ausschließlich mit Ingenieuren besetzt ist, und stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten bei uns.