Nachweisberechtigte Mitglieder

Die Ingenieurkammer Thüringen bestellt und vereidigt Sachverständige für Fragen des Bauwesens und führt im gesetzlichen Auftrag Listen für Nachweis­berechtigte für zwei Fachbereiche sowie die Liste der Prüf­sach­verständigen bei der Architektenkammer Thüringen für Brand­schutz. Erweitern Sie Ihr Tätig­keits­spektrum, stärken Sie Ihre Position am Markt und erschließen Sie sich durch zusätzliche Qualifikationen und Spezial­kenntnisse neue Auftraggeber.

Die Listen für die Nachweisberechtigten nach §65 ThürBO werden durch die Ingenieurkammer Thüringen gemeinsam mit der Architektenkammer Thüringen geführt, die Eintragung ist jedoch nicht an eine Mitgliedschaft in einer der Kammern gebunden.

Für Ihre Bauherren ist es sehr interessant, die bautechnischen Nachweise von ihrem Architekten bzw. ihrer Architekt­in – also von Ihnen – aus einer Hand zu erhalten. Selbstverständlich gegen das entsprechende Honorar! Nutzen Sie Ihre Chancen als Nachweis­berechtigte, bevor der Markt ausschließlich mit Ingenieuren besetzt ist, und stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweis­berechtigten bei uns.