Die BIngK hat in Kooperation mit dem BDB, dem VBI und dem BVPI einen Leitfaden zur praktischen Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen temporären Absenkung der Mehrwertsteuer erstellt.
Die BingK hat sich dabei bemüht, für den Berufsalltag der Planerinnen und Planer relevante Fragestellungen zu thematisieren. Der entsprechende Anwendungserlass des BMF steht aber bis dato nur in Entwurfsform zur Verfügung. Sollten sich noch hierdurch grundlegende Änderungen ergeben – wovon nicht auszugehen ist – wird die BingK dazu noch einmal ergänzend Stellung nehmen.
Parallel arbeitet die BingK dazu auf politischer Ebene weiter gemeinsam mit dem BFB daran, dass die Umsetzung auch so praktikabel wie möglich gestaltet wird, inklusive dem Hinwirken auf eine einheitliche Rechtswirkung.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zur Umsatzsteuersenkung in dessen Geschäftsbereich Straßenbau ein Rundschreiben veröffentlicht. Das Rundschreiben enthält unter Ziffer III. insbesondere Hinweise zu Verträgen über freiberufliche Leistungen von Ingenieuren und Architekten.Soweit Teilleistungen abgerechnet werden sollen ist generell darauf zu achten, dass hierfür eine vertragliche Vereinbarung über die gesonderte Ausführung und Honorierung einzelner Leistungsphasen getroffen wurde.
Weiterführende Hinweise finden Sie auch auf der Website der BIngK.