Zu ihrer konstituierenden Sitzung kamen die Mitglieder der 7. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Thüringen (Legislaturperiode 2024 bis 2029) am 24. Oktober 2024 in Erfurt zusammen. Neben der Berichterstattung durch den Präsidenten und der Haushaltsplanung für 2025 standen die Wahl des Vorstandes, die Wahlen der Ausschüsse und die Wahl der Rechnungsprüfer auf der Tagesordnung. Die Ergebnisse finden Sie auf unserer Website.
Ein zentraler Befassungsgegenstand der diesjährigen Vertreterversammlung war die Finanzausstattung der beruflichen Selbstverwaltung, d. h. die Fortschreibung der Beitragsordnung, der Kostenordnung und der Reisekostenordnung standen zur Beratung und Beschlussfassung.
Die Ingenieurkammer erhebt zur Deckung des Finanzbedarfs jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe in der Beitragsordnung geregelt sind. Dabei muss die Körperschaft gesetzlich vorgeschriebenen Randbedingungen entsprechen. Eine Maßgabe ist, dass die jährlichen Ausgaben durch die jährlichen Einnahmen gedeckt werden. Neben dem Kostendeckungsprinzip sind dabei Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts, das Gebot der Haushaltswahrheit und das Gebot der Schätzgenauigkeit zu beachten.