Junge Studentin schaut in die Kamera, die in der Universität sitzt.
Eintragung in die Interessentenliste
In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.
Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Thüringen vertraut zu machen.
Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer formalen Mitgliedschaft verbunden.

Ansprechpartnerin

Ines Gehlhaar

Telefon: 0361 22873 56
Telefax: 0361 22873 46

E-Mail: i.gehlhaar@ikth.de

Verfahrensablauf

Sie können ihren Antrag elektronisch über das Portal des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellen. Dieser kostenfreie Dienst des Freistaates Thüringen stellt die notwendigen Dokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragsstellung. Fragen können sie direkt an die zuständigen Mitarbeiter der Ingenieurkammer Thüringen richten. Mehr

Antragstellung per PDF

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung in das Interessentenverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Im Jahr der Eintragung in das Interessentenverzeichnis erhebt die Ingenieurkammer Thüringen keinen Mitgliedsbeitrag.

Ab dem Folgejahr wird eine jährliche Listenführungsgebühr von 20 Euro erhoben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Immatrikulationsbescheinigung über ein Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule in Thüringen.