Was sind die Pläne des neuen Vorstands?
Im dritten Teil unserer Serie beschreiben die Vizepräsidenten im Interview, welche Herausforderungen sie sehen und wie sie gemeistert werden können.
1. Welche Gründe haben Sie bewogen, zu kandidieren?
Seit meiner Wahl in den Vorstand der BIngK und den Vorstand der AHO in den Jahren 2012/2013 engagiere ich mich für unsere Thüringer Interessen bei allen berufspolitischen
Themen. Ich habe mich sehr über meine Wahl zur Vizepräsidentin der IKT gefreut, da ich somit zukünftig meine Erfahrungen aus Berlin noch besser als bisher in die berufspolitische Arbeit in Thüringen einbringen kann.
2. Welche Themen sind Ihnen bei der Ausübung des Ehrenamtes besonders wichtig? Welche Impulse möchten Sie in der Vorstandsarbeit setzen?
Auf Bundesebene bin ich zuständiges Vorstandsmitglied für Honorare (HOAI) und Vergabe. In dieser Funktion habe ich den aktuellen Novellierungsprozess der HOAI intensiv begleitet und mich für die Interessen des Berufsstandes aktiv
eingesetzt. Leider konnte der Novellierungsprozess im Ergebnis der vorzeitigen Beendigung der Regierungskoalition und den vorgezogenen Neuwahlen in der letzten Nomenklatur nicht abgeschlossen werden.
Deshalb setze ich mich aktuell auf Bundes- und Landesebene für die Fortsetzung der begonnenen Novellierung und die kurzfristige Verabschiedung einer aktualisierten HOAI auf Grundlage der dazu vorliegenden Fach- und Wirtschaftsgutachten ein
3. Wie sollte aus Ihrer Sicht mit den Themen Vergabe und HOAI zukünftig umgegangen werden?
Mit dem Wegfall der Verbindlichkeit der HOAI-Mindestsätze hat das Thema Vergabe an enormer Wichtigkeit für den Berufsstand gewonnen. Deshalb müssen alle berufspolitischen
Anstrengungen darauf gerichtet sein, faire und praktikable Vergabevorschriften für Planungsleistungen auf europäischer und Bundesebene sowie insbesondere auch im Land
Thüringen zu erreichen. Die zeitnahe Durchsetzung einer Reform des Thüringer Vergabegesetzes, verbunden mit der Forderung hinsichtlich
höherer Schwellenwerte und praktikabler, unbürokratischer und gerechter Regelungen für den Unterschwellenbereich, ist deshalb eines meiner aktuellen berufspolitischen Ziele.
4. Sind Sie der Ansicht, dass im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die sicherheitsrelevante Planungsdienstleistungen erbringen, Mitglied in der beruflichen Selbstverwaltung sein sollten?
Dieses berufspolitische Ziel unterstütze ich seit langer Zeit. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der in der
Bundesingenieurkammer zusammengeschlossenen Länderkammern unterbreiten wir aktuell hierzu der Bundesbauministerkonferenz konkrete Vorschläge zur
inhaltlichen Ausgestaltung. Langfristiges Ziel ist die Qualität sicherheitsrelevanter Planungsleistungen durch die berufliche Selbstverwaltung abzusichern und damit
den Verbraucherschutz zu stärken. Letztendlich entspricht dies auch dem in Deutschland angewandten Subsidiaritätsprinzip, dass sich Fachleute um die Belange von Fachleuten
kümmern. Dies ist nur mit einer starken Ingenieurkammer in Thüringen möglich.
5. Welche Bedeutung messen Sie dem Freien Ingenieurberuf und dessen Organisation in der beruflichen Selbstverwaltung zu?
Unsere Freiberuflichkeit ist ein hohes Gut und in der in Deutschland bestehenden Form einmalig in Europa. Wir sollten sie gegen zunehmende Angriffe von innen und außen verteidigen. Dafür setze ich meine Erfahrungen aus der
langjährigen Ehrenamtstätigkeit als Präsidentin des Landesverbandes der Freien Berufe sowie als Vizepräsidentin der Bundesingenieurkammer und Mitglied des Vorstandes
der Thüringer Ingenieurkammer mit ganzer Kraft ein..