Nachtragsmanagement am Bau Modul 2 von 3
Mittwoch, 16. Juli 14:00 - 16:00
BGB-Nachtragsrecht; Vollmachten – Befugnisse; Auftragslose Leistungen; Mengenveränderungen
Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
- Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
- Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?
II. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?
- Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
- Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
- Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?
III. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?
- Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
- Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
- Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?
IV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen
- Wann greift die 10%-Grenze?
- Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
- Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
- Gibt es Fristen zur Preisanpassung?
Diese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 3 WB-Stunden anerkannt.
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