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Landesverbandstagung Sachsen/Thüringen Zielerreichungsgebot und Verschlechterungsverbot – eine Herausforderung
6. September 2022
Wasserwirtschaftliches Handeln bewegt sich immer im Dreiklang zwischen dem „Gewässerschutz“, der „Wassernutzung“ und dem „Schutz vor dem Wasser“. Hierbei ist es die Aufgabe aller Beteiligten, diese drei Rahmenbedingungen mit- und gegeneinander abzuwägen. Für den Gewässerschutz formuliert das Wasserhaushaltsgesetz das Erreichen des Zieles eines „guten Zustands“ aller Gewässer. Daneben ist festgelegt, dass sich durch eine Nutzung der Zustand eines Gewässers nicht verschlechtern darf. Letztlich ist es staatliche Aufgabe, Menschenleben und Sachwerte vor zu viel an (Hoch-)Wasser zu schützen.
Diese Festlegungen bilden damit quasi die „Leitplanken“ für unseren Umgang in diesem nicht ganz einfachen Dreiklang. Wie dies in der Praxis realisiert werden kann und inwieweit wir hier möglicherweise vor neuen Herausforderungen stehen, ist das Leitthema unserer DWA- Landesverbandstagung 2022.
Die Weiterbildung ist anerkannt durch die Ingenieurkammer Thüringen mit 8 Weiterbildungsstunden.