Bauüberwachung mit System Modul 3 von 3
Donnerstag, 13. März 14:00 - 16:00
Vermeidung von Haftungs- und Sicherheitsrisiken am Bau
I. Haftung für Überwachungsmängel
- Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
- Wie lange haftet der Unternehmer?
- Wie lange haftet der Planer?
- Wann beginnt die Haftungsfrist?
- Wie kann man Haftungsfristen verkürzen?
- Wie erfolgt die Abnahme der Planerleistung?
II. Fragen der Haftungsbeschränkung
- Kann man die Haftung vertraglich ausschließen?
- Besteht auch bei geringem Honorar ein Haftungsrisiko?
- Was ist „baubegleitende Qualitätskontrolle“?
- Greift die Haftung auch bei Gefälligkeiten?
III. Haftungsschnittstellen Architekt (Objektplaner) / Fachplaner
- Haftet der Architekt auch für Fehler des Fachplaners?
- Welches Pflichtenverhältnis besteht zwischen Architekt und Fachplaner?
- Welche Besonderheiten bestehen zwischen General- und Subplaner?
- Was ist, wenn Planung und Überwachung getrennt vergeben werden?
IV. Sicherheit am Bau
- Welche Rolle spielt der Bauüberwacher bei der Unfallverhütung?
- Welche Funktion hat der Bauleiter bzw. Fachbauleiter nach der Landesbauordnung?
- Abgrenzungsfragen der Sicherheit am Bau zwischen SiGeKo, Bauleiter, Bauherr,
- Bauüberwacher und Auftragnehmer.
- Welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gibt es
Diese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 3 WB-Stunden anerkannt.
Wir weisen auf die weiteren Module hin.