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Baumaßnahmen zu Zeiten von Preisexplosionen, Lieferengpässen und des Ukraine-Kriegs: Wie ist die Rechtslage für Preisanpassung, Preisgleitklauseln, Bauterminen?
1. November 2022 10:00 - 11:30
Ziel des Webinars ist die Vermittlung der rechtlichen Möglichkeiten, Chancen, Risiken und Grenzen der Handlungsmöglichkeiten von Auftraggebern, Auftragnehmern und Planern bei bestehenden und zukünftig zu vergebenden Bauaufträgen in Bezug auf Lieferengpässe und Preisexplosionen wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Inhalt
Bestehende Bauverträge
- Grundsatz: Das Beschaffungs- und Preisrisiko trägt der Auftragnehmer
- Ausnahme: Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB
- Preisanpassung
- Beendigung des Vertrages gem. § 313 Abs. 3 BGB
- Nachträgliche Vereinbarung einer Preisgleitklausel
- bei öffentlichen Bauaufträgen
- bei privaten Bauaufträgen
- Lieferengpässe wegen Corona und des Ukrainekrieges
- Leistungseinstellung wegen Unmöglichkeit der Leistung?
- Behinderung aufgrund höherer Gewalt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 c) VOB/B)
- Verlängerung der Ausführungsfrist
- Entfall Vertragsstrafe
- Problem: Wie gut war/ist das Bestellmanagement?
- Neue „explodierte“ Preise bei Mehrmengen > 10%, Nachträge wegen geänderter/zusätzlicher Leistungen
- Lösungsansätze
- Vorauszahlungen
- Abschlagszahlungen für eigens gefertigte oder gelieferte Bauteile und -stoffe (§ 16 Abs. 2 VOB/B)
- gemeinsames Liefermanagement
Laufende Vergabeverfahren
- Angebote vor dem 25.02.2022
- Kann der Bieter sich auf ein unangemessen niedriges Angebot im Sinne von § 16d VOB/A berufen, das auszuschließen ist?
- Rechtsgründe, warum ein Zuschlag nicht erteilt werden darf (Kalkulationsirrtim, Mischkalkulation, verweigerte Aufklärung, fehlende Unterlagen etc.)
- Nachträgliche Aufnahme von Preisgleitklausel gem. § 9d VOB/A
- Anspruch des Bieters?
- Zurückversetzung des Vergabeverfahrens?
- Nach dem 24.02.2022 begonnene Verfahren
- Preisgleitklausel (kosten- oder indexbasiert)
- Berechnungsbeispiele/Selbstbehalt/Quote AN – AG (insb. Formblatt 225 des VHB)
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer, Oberbauleiter, Niederlassungsleiter, Bauleiter und bauleitendes Personal aus Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Bauüberwacher aus Architektur- und Ingenieurbüros sowie öffentliche und private Auftraggeber/Bauherren
Die Veranstaltung ist durch die IKTh anerkannt mit 2 WBStunden.