Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung Modul 2 von 3
Mittwoch, 2. Juli 14:00 - 16:00
Grundlagen der Schluss- und Abschlagsrechnung; Prüffähigkeit und Richtigkeit der Rechnung
I. Grundlagen und Besonderheiten der Schlussrechnung;
- Wann wird die Schlussrechnung fällig?
- Was ist, wenn der AN nicht schlussrechnet?
- Welche Rechte hat der AN, wenn der AG nicht zahlt?
II. Besonderheiten bei Abschlagszahlungen
- Wann können Abschlagszahlungen nach VOB/B und BGB verlangt werden?
- Wann sind Abschlagszahlungen fällig?
- Welche Rechte hat der AN, wenn der AG nicht zahlt?
- Liegt in der Zahlung einer Abschlagsrechnung ein Anerkenntnis?
- Kann eine Abschlagsrechnung noch nach Fertigstellung geltend gemacht werden?
III. Prüffähigkeit der Rechnung
- Wann ist eine Rechnung prüffähig?
- Ist ein Aufmaß für die Prüffähigkeit erforderlich?
- Wie wirkt die Prüffähigkeit auf das Entstehen der Werklohnforderung?
- Innerhalb welcher Frist muss die fehlende Prüffähigkeit beanstandet werden?
- Wie lange sind inhaltliche Einwendungen gegen die Schlussrechnung möglich?
- Wann beginnt die Verjährung der Schlussrechnungsforderung?
- Innerhalb welcher Frist tritt Verjährung ein?
IV. Richtigkeit der Rechnung
- Wie wirken sich Mängel auf die Rechnungsprüfung aus?
- Wie sind Nachlässe und Sicherheiten zu berücksichtigen?
- Wann ist Skontoabzug zulässig?
- Ist das gemeinsame Aufmaß Pflicht?
- Wer trägt die Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen und Massen?
- Welche rechtliche Bedeutung hat das gemeinsame Aufmaß?
- Was ist zu tun, wenn durch den laufenden Baufortschritt eine nachträgliche Aufmaßfeststellung nicht mehr möglich sind?
Diese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 3 WB-Stunden anerkannt.
Da es weitere Module zu diesem Thema gibt, verweisen wir hier darauf.