Die Europäische Kommission möchte bewerten, wie die EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge funktionieren und hat im Rahmen der Evaluierung dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet.
Bis zum 7. März 2025 können dazu Rückmeldungen eingesendet werden. Konkret geht es um die Richtlinien über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU), über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und über die Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2014/25/EU).
Es steht grundsätzlich allen offen, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Auch Kammern und Ingenieurbüros können auf der dafür angegebenen Internetseite ihre Meinung und Erfahrungen angeben.
Um eine Meinung äußern zu können, muss man sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Die Beiträge im Rahmen der Konsultation werden in die Bewertung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen durch die Kommission einfließen. Die Annahme durch die Kommission ist für das dritte Quartal 2025 geplant.
Entwurf der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauRL)
Die Fachkommission Bauaufsicht hat in der 339. Sitzung am 10./11. Dezember 2024 den Entwurf der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauRL) angenommen.
Hierzu möchte die Fachkommission Bauaufsicht die beteiligten Kreise schriftlich anhören und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20. März 2025. Die Bundesingenieurkammer e. V. möchte als Dachverband eine gemeinsame Stellungnahme mit den Länderingenieurkammern abgeben.
Wir bitten darum, uns diesbezügliche Anmerkungen bis zum 05.03.2025 zu übermitteln (info@ikth.de), damit diese bei der gemeinsamen Stellungnahme Berücksichtigung finden können. Alle wichtigen Unterlagen finden Sie hier.