Qualität der Zukunftsaufgaben durch Kammern sichern
Gesetzliche Mitgliedschaften von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren im Bauwesen stärken.
- Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und Sachwerte.
- Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen bekämpfen den Klimawandel mit all seinen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und machen Bauwerke nachhaltig und effizient.
- Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen forcieren und steuern die Digitalisierung zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft.
Für die Übernahme dieser gesellschaftspolitisch
wichtigen Aufgaben durch Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen bedarf es als Voraussetzung einer qualitätsvollen Ausbildung, der permanenten Fort- und Weiterbildung, der Einhaltung von Berufspflichten und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung dieser Voraussetzungen obliegt grundsätzlich den Ingenieur- und Baukammern der Länder. Die Kammern können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Berufszulassung und des Berufsrechts jedoch nur ordnungsgemäß ausüben, wenn die listengeführten Berufsträger Mitglieder der Kammern sind. Nur auf diese Weise können die Kammern Qualitätssicherung und Verbraucherschutz gewährleisten und nur auf diese Weise ist das System der beruflichen Selbstverwaltung dauerhaft gesichert.
Die Aufgaben der Kammern werden dabei durch die Beiträge der Mitglieder und nicht durch den Steuerzahler finanziert. Kammern entlasten den Staat und dienen dem Schutz der Verbraucher. Die Bundesregierung hat sich jüngst klar zum Kammerwesen bekannt, das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Verfassungsmäßigkeit des Kammerwesens festgestellt.
Daher fordern wir: Die bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder.
Zugleich: Kein systemwidriger Abbau von bestehenden gesetzlichen Vorgaben aufgrund sicherheitsgefährdender sachfremder Erwägungen.
Brüssel, April 2023
Bundesingenieurkammer e. V.