Hier finden Sie alle Anträge
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen. Er gibt Ihnen bei Bedarf Informationen zu den Anträgen der Ingenieurkammer Thüringen: https://buerger.thueringen.de/
Mitgliedsanträge
Digitale Antragstellung über ThAVEL
(Registrierung erforderlich)
Antragstellung per PDF
über das Serviceportal Thüringen (Zuständigkeitsfinder)
Anerkennung Berufsbezeichnung Ingenieur
Digitale Antragstellung über ThAVEL
(Registrierung erforderlich)
Antragstellung per PDF
über das Serviceportal Thüringen (Zuständigkeitsfinder)
Einschätzungen zum voraussichtlichen Prüfungsergebnis werden aus rechtlichen Gründen durch die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Thüringen nicht vorgenommen.
Nachweisberechtigte nach § 65 ThürBO
Die Ingenieurkammer Thüringen führt im gesetzlichen Auftrag die Liste für Nachweisberechtigte für Standsicherheit. Erweitern Sie Ihr Tätigkeitsspektrum, stärken Sie Ihre Position am Markt und erschließen Sie sich durch zusätzliche Qualifikationen und Spezialkenntnisse neue Auftraggeber.
Die Listen für die Nachweisberechtigten nach § 65 ThürBO werden durch die Ingenieurkammer Thüringen gemeinsam mit der Architektenkammer Thüringen geführt, die Eintragung ist jedoch nicht an eine Mitgliedschaft in einer der Kammern gebunden.
Die eingetragenen Nachweisberechtigten für Standsicherheit und Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz, welche die Freigabe mittels Veröffentlichungsbogen schriftlich erklärt haben, finden Sie auf der Seite http://www.nachweisberechtigte-thueringen.de/. Eine Stichwortselektion und eine Recherche im regionalen Bereich sind möglich. Die kompletten Listen werden bei die Geschäftsstellen der Kammern (Standsicherheit: Ingenieurkammer Thüringen; Brandschutz: Architektenkammer Thüringen) geführt.
Eintragung
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ist ein Antrag bei der Ingenieurkammer Thüringen und für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz bei der Architektenkammer Thüringen zu stellen.
Digitale Antragstellung über Thavel
(Registrierung erforderlich)
Stempel
Neben der Urkunde bietet die Ingenieurkammer Thüringen den eingetragenen Nachweisberechtigten einen entsprechenden Stempel an.
Die Ingenieurkammer Thüringen führt nach § 65 ThürBO die gemeinsame Liste der „Nachweisberechtigten für Standsicherheit“ der Ingenieurkammer Thüringen und der Architektenkammer Thüringen.
Neben der Urkunde möchte die Kammer den eingetragenen Nachweisberechtigten einen entsprechenden Stempel (wählbar in zwei Ausfertigungen) anbieten. Der Stempel ist kostenpflichtig und kann nur von der Ingenieurkammer Thüringen in Auftrag gegeben werden. Die Stempelbestellung wird den Nachweisberechtigten freigestellt.
Ansprechpartnerin
Ines Gehlhaar
Telefon: 0361 22873 56
Telefax: 0361 22873 46
E-Mail: i.gehlhaar@ikth.de

Stempelmuster
Gesellschaftsverzeichnis
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen nach §§ 9, 10 und § 15 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG).
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(Registrierung erforderlich)
Antragstellung per PDF
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