wir weisen vorsorglich darauf hin, dass zu Beginn des Jahres 2025 die Mitgliedsbeiträge fällig werden. Die Beiträge haben sich durch Satzungsbeschluss der Vertreterversammlung vom 24. Oktober 2024 zum 01. Januar 2025 erhöht.
Beachten Sie dazu § 2 der Beitragssatzung zur Höhe des Beitrags und Ihrer Auskunftspflicht. Wie ist die Meldung abzugeben:
Dazu loggen Sie sich bitte unter https://ikth.de/startseite/login ein und tragen die zu meldende Mitarbeiteranzahl und die Rechnungsemailadresse in das entsprechende Formular ein. Eine Beschreibung der Verfahrensweise finden Sie nach der Anmeldung im internen Bereich.
Wenn nach zweifacher Erinnerung keine diesbezügliche Auskunft vorliegt, kann die Ingenieurkammer Thüringen die Grundlagen für die Beitragsbemessung schätzen.
Information für Freiwillige Mitglieder oder Pflichtmitglieder die sich im Angestelltenverhältnis befinden:
Um die Beitragsrechnung künftig digital zu erhalten, tragen Sie bitte eine Rechnungsemailadresse in dem Abfragefenster sowie eine „0“ bei der Mitarbeiterzahl ein.