Für selbstständige Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer Thüringen wird für jeden ständigen Mitarbeiter des Ingenieurbüros (Stand: 1. Januar des Beitragsjahres), die/der mindestens 20 Stunden pro Woche technische Aufgaben erfüllt und nicht selbst Mitglied der beruflichen Selbstverwaltung ist, ein Zusatzbeitrag i. H. von 35 Euro pro Jahr erhoben. Der Beitrag ist auf maximal 20 Mitarbeiter pro Ingenieurbüro begrenzt. Sofern keine Mitarbeiter beschäftigt werden, ist das ebenfalls mitzuteilen.
Bitte melden Sie bis spätestens zum 31. Januar 2024 online die Anzahl der Mitarbeiter, für die der Zusatzbeitrag zu zahlen ist.
Dazu loggen Sie sich bitte unter https://ikth.de/startseite/login ein und tragen die zu meldende Mitarbeiteranzahl und die Rechnungsemailadresse in das entsprechende Formular ein. Eine Beschreibung der Verfahrensweise finden Sie unter diesem Artikel.
Wenn nach zweifacher Mahnung keine diesbezügliche Auskunft vorliegt, kann die Ingenieurkammer Thüringen die Grundlagen für die Beitragsbemessung schätzen.
Information für Freiwillige Mitglieder oder Pflichtmitglieder die sich im Angestelltenverhältnis befinden:
Um die Beitragsrechnung künftig digital zu erhalten, tragen Sie bitte eine Rechnungsemailadresse in dem Abfragefenster sowie eine „0“ bei der Mitarbeiterzahl ein.
Informationsblatt_Anzahl_Angestellte
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