Zur traditionellen Herbsttagung hatte der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) am 19. November 2019 nach Berlin geladen. Unter dem Thema „Wie geht es weiter? – Die HOAI nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019“ diskutierten Vertreter der Ministerien, Juristen sowie Architekten und Ingenieure die Auswirkungen für unseren Berufsstand.
Das Grußwort hielt, für die verhinderte Staatssekretärin Anne Katrin Bohle, Herr MinDirg. Fehn Krestas vom Ministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Er führte aus, dass die HOAI eine Rechtsverordnung des Bundes bleiben soll und die Bundesregierung weiterhin am Leistungs- anstelle eines Preiswettbewerbs bei Planungsleistungen festhalten will.
Herr Prof. Clemens Schramm von der Jade-Hochschule in Oldenburg stellte erste Gedanken für eine zukünftige Honorierung von Planungsleistungen vor. Der EuGH hat das bindende Preisrecht wegen der festgestellten Inkohärenz im deutschen Regelungswerk gekippt. Das bedeutet, dass in Deutschland „Jeder“ Planungsleistungen erbringen kann, so sind dies u.a. auch Nichtarchitekten und -ingenieure. Aus seiner Sicht gibt es folgende Möglichkeiten:
- das englische Exempel -> HOAI wird abgeschafft, es gelten die Regeln des freien Marktes
- Schaffung eines Fachplanergesetzes. Eine Forderung die schon länger bei den Ingenieurkammern diskutiert wird.
- Schweizer Modell -> Dies bedeutet Abrechnung auf Stundenbasis
- Preisorientierung (Honorarempfehlungen in Analogie zur Steuerberatergebührenordnung). Mit projektbezogenen und objektbezogenen Bewertungskomponenten könnte das Honorar über einen Floating Tarif und eine Leitkurve ermittelt werden.
Aus seiner Sicht könnte die 4. Möglichkeit zu einem befriedigenden Ergebnis führen.
Anschließend sprach MinR Dr. Sohlbach vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Er stellte klar, dass bisher nur erste Überlegungen zur Umsetzung des Urteils angestellt wurden und noch keine konkreten Festlegungen vorliegen. Denkbare Regelungsmodelle könnten sein:
- Vorgaben der HOAI werden insgesamt als unverbindliche Empfehlungen ausgestaltet.
- Orientierung am Modell der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV)
Grundsatz: Honorare der Verordnung gelten solange nichts anderes vereinbart ist.
Dabei ergeben sich folgende Probleme:
- Welcher Honorarwert gilt?
- Muss das Honorar noch angemessen sein? Muss dies in der Verordnung aufgenommen werden?
- Sollen die Honorarsätze unverändert bleiben?
Ziel der beiden federführenden Ministerien ist es, nur geringfügige Änderungen in die Neufassung aufzunehmen und diese Mitte 2020 vorzulegen.
In der Diskussion sind dagegen eine Reihe von begründeten Forderungen aus dem Kreis der Tagungsteilnehmer gemacht worden, wie z.B. Anpassung der Tafelwerte für die Vermessung von Flächen und die Aufnahme der Brandschutzplanung in die HOAI und natürlich die Berücksichtigung der Probleme, die bei der Anwendung bzw. der Planung nach der BIM-Methode auftreten.
Ein weiterer Beitrag der Veranstaltung bestand in der Präsentation der Ergebnisse der Umfrage zur „Wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2018“, früher als Bürokostenvergleich bekannt. Diese Studie wurde vom Institut der Freien Berufe (IFB) Nürnberg mit veränderten Fragebögen ab dem Jahre 2015 durchgeführt. Alle Mitglieder von Kammern und Verbänden, welche im AHO organsiert sind, waren aufgerufen sich daran zu beteiligen. An dieser Umfrage haben 1.228 Büros teilgenommen, eine Verdoppelung der Teilnehmerzahl gegenüber den Vorjahren. Durch die relativ gute Beteiligung, davon 76,5% Ingenieurbüros, sind aussagekräftige Ergebnisse erzielt worden.
Der vollständige Bericht „Die wirtschaftliche Lage der Architekten und Ingenieure 2018“ kann auf www.aho.de bzw. bei der Geschäftsstelle unserer Kammer als PDF-Datei bezogen werden.
Die Ermittlung der eigenen Bürokosten ist über einen „Bürokostenrechner“ ebenfalls über www.aho.de möglich.
Dr.-Ing. Hans-Reinhard Hunger
Vizepräsident Ingenieurkammer Thüringen