Ingenieurkammer Thüringen

Die Ingenieurkammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Gesetzliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz – ThürAIKG) vom 14.12.2016 (GVBl. S.529), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2020 (GVBl. S. 365), sowie die Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 13.03.2014.

Sitz und Gerichtsstand der Ingenieurkammer Thüringen ist Erfurt.

Die Aufgaben der Ingenieurkammer Thüringen ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz – ThürAIKG) vom 14. Dezember 2016 (GVBl. 2016, 529).


Wesentliche Aufgaben der Kammer sind:

  • Vertretung der Interessen der Ingenieurinnen und Ingenieure in den politischen Gremien und bei Gesetzesinitiativen
  • Förderung und Wahrung des Ansehens des Berufsstandes
  • Schutz beruflicher Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder
  • Beratung der Behörden durch Vorschläge und Stellungnahmen
  • Ingenieure in Fragen der Berufsausübung zu beraten
  • die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder
  • Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten
  • die Ingenieurtätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt zu fördern


Mitglieder der Kammer sind freiberufliche oder angestellte Ingenieure:

  • Beratende Ingenieure
  • Bauvorlageberechtigte Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder