In der Bau- und Immobilienwirtschaft kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Beteiligten. Diese Konflikte können vielfältig sein, z.B. aufgrund von Mängeln am Bauwerk, Verzögerungen bei der Bauausführung oder Unstimmigkeiten bei der Abrechnung.
Die klassische Lösung für Streitigkeiten ist ein gerichtliches Verfahren. Dieser Weg ist jedoch oft langwierig, teuer und emotional belastend. Zudem kann ein gerichtliches Urteil die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien nachhaltig schädigen.
Aus diesem Grund wird in der Bau- und Immobilienwirtschaft zunehmend auf außergerichtliche Streitbeilegung gesetzt. Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren sind in der Regel schneller, kostengünstiger und effizienter als gerichtliche Verfahren. Zudem bieten sie die Möglichkeit, eine nachhaltige Lösung für den Konflikt zu finden, die von beiden Parteien akzeptiert wird.
- Es gibt eine Vielzahl von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Die fünf gängigsten Verfahren in der Bau- und Immobilienwirtschaft sind:
Mediation: Bei der Mediation wird ein neutraler Mediator zwischen den Parteien vermittelt. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, eine einvernehmliche Lösung für den Konflikt zu finden. - Schlichtung: Bei der Schlichtung wird ein neutraler Schlichter zwischen den Parteien vermittelt. Der Schlichter kann einen Vorschlag für eine Lösung des Konflikts unterbreiten, der von den Parteien angenommen oder abgelehnt werden kann.
- Adjudikation: Bei der Adjudikation wird ein neutraler Adjudikator mit der Entscheidung des Konflikts beauftragt. Die Entscheidung des Adjudikators ist für beide Parteien bindend. Dieses Verfahren bietet sich als vertragsbegleitendes Verfahren an. Die Beteiligten werden im Vorfeld bzw. bei Vertragsschluss bereits gebunden und stehen im Streitfall den Parteien zur Seite.
- Schiedsgutachten: Bei einem Schiedsgutachten wird ein neutrales Schiedsgutachten über die strittige Sachfrage eingeholt. Das Schiedsgutachten ist für beide Parteien bindend.
- Schiedsgericht: Bei einem Schiedsgericht wird ein Schiedsgericht mit der Entscheidung des Konflikts beauftragt. Das Schiedsgericht besteht aus einer oder mehreren Personen, die von den Parteien oder von einem Schiedsrichterverband bestellt werden. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für beide Parteien bindend.
Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren bieten eine Reihe von Vorteilen gegenüber gerichtlichen Verfahren:
- Schnellere und effizientere Abwicklung
- Kosteneinsparung
- Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung
- Schonung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien
Fazit
Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren sind eine gute Möglichkeit, Konflikte in der Bau- und Immobilienwirtschaft zu lösen. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen gegenüber gerichtlichen Verfahren, wie z.B. eine schnellere und effizientere Abwicklung, geringere Kosten und die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung.
In der Praxis hat sich in der Bau- und Immobilienwirtschaft die Einschaltung eines Streitlösers bewährt, der kombinierte, hybride Verfahren mit früher neutraler Beurteilung und Elementen der Mediation und Schlichtung anwendet. Diese Verfahren bieten den Parteien die Möglichkeit, selbst aktiv an der Lösung des Konflikts mitzuwirken und somit unter Führung des Streitlösers zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Für weiterführende Informationen kann u.a. auf den Internetauftritt der Deutschen Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (https://www.dga-bau.de) und das AHO Heft Nr. 37 Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft hingewiesen werden.
Dipl.-Ing. (FH) Udo Kielmann
Beratender Ingenieur
Mitglied der Ingenieurkammer Thüringen
Partnerschaft Kielmann Müllwer und Ingenieure, Beratende Ingenieure PartG
mbB, Streitlöser/in DGA-BAU-Zert®
für die Bau- und Immobilienwirtschaft /
Wirtschaftsmediator/in DGA-Bau / BVM