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Bedarfsplanung im Bauwesen – Grundlagen und Anwendung (DIN 18205)
Donnerstag, 11. April 9:00 - 17:00
Zielstellung:
Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.
Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet
- methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;
- zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und
- Umsetzung in bauliche Anforderungen.
Für den festgestellten Bedarf kommen in vielen Fällen mehrere Varianten der Bedarfsdeckung in Betracht. Eine davon kann ein Neubau sein. Auch die Umnutzung, die Erweiterung, die Anmietung oder der Ankauf/Mietkauf eines bestehenden Gebäudes kann als Lösung in Betracht kommen. In jedem Fall sollen über einen Bedarfsplan hinaus als Planungsgrundlagen ein Raumprogramm, ein Funktionsprogramm, ein Ausstattungsprogramm, eine Standardbeschreibung, Angaben zu Standort und Grundstück, ein Kostenrahmen sowie ein Terminrahmen aufgestellt werden. Wenn ein vorhandenes Gebäude für die Nutzung in Betracht gezogen wird, sind vor Beginn der Objekt- und Fachplanung eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich.
Inhalt:
- Allgemeine Grundlagen und Herkunft der Bedarfsplanung
- DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen, weitere Regelwerke
- Am Projekt Beteiligte und Bedarfsplanung
- Gegenstand der Bedarfsplanung und Durchführung
- Gegenstand der Planungsgrundlagen und Bereitstellung
- Anhang: Arbeitshilfe: Bedarfsplanung – Definitionen, Strukturen und Ergebnisse
Teilnehmerkreis: