Bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen hat der Planer sehr zentrale Aufgaben zu erledigen. Jede Baumaßnahme ist anders und muss daher sehr genau mit allen spezifischen Besonderheiten in die Bearbeitung einbezogen werden. Ausschreibungsfehler führen zu Nachträgen und Mängeln, die später nicht mehr korrigierbar sind. Auch das Erstellen von Bauverträgen gehört zu den Grundleistungen der Leistungsphase 7. Falsche oder unwirksame Vertragsklauseln erhöhen das Haftungsrisiko. Investieren Sie daher mehr Zeit und Sorgfalt in die Leistungsphasen 6 und 7.
Weitere Informationen sowie Anmeldung finden Sie unter: https://ibs-seminare.de/18-20-08-2026-modul-seminar/

