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DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text css=““]Frühere Bauordnungen haben zwischen Ausnahmen und Befreiungen unterschieden. Die heutigen Bauordnungen (ausgenommen Baden-Württemberg) haben diese Unterscheidung zugunsten eines einheitlichen Abweichungstatbestands aufgegeben. Dieser zielt darauf ab\, dass das Schutzziel auch ohne Beachtung der Vorschrift – ggf. mit ausgleichen oder besonderen Maßnahmen – erreicht werden kann. Dieses System\, welches das Schutzziel zum Maßstab nimmt\, gilt sowohl für Abweichungen als auch für Erleichterungen (bei Sonderbauten) und die Nichteinhaltung eingeführter Technischer Baubestimmungen. Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner zudem entscheiden\, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den noch eine förmliche Entscheidung notwendig wird\, oder es um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt. Die neuen Regelungen\, die sich aus der Einführung Technischer Baubestimmungen gemäß der M VV TB ergeben\, bedeuten eine zusätzliche Herausforderung hinsichtlich der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand von Praxisbeispielen unterschiedlicher Sonderbauten (Neubau und Bestand) die Vorgehensweise bei dieser für viele Planer und Behörden gleichermaßen immer noch schwierigen Frage. \nWeitere Informationen sowie Anmeldung finden Sie unter: https://ibs-seminare.de/15-09-2026-online-seminar/ \n\n\n\n\n\n\n\n\nDiese Veranstaltung wird mit 8 Weiterbildungsstunden anerkannt.\n\n\n\n\n\n\n\n\n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Neues aus den Regelwerken – Auswirkungen auf Planung und Ausführung
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text css=““]Regelwerke sind sowohl für Architekten als auch für Ausführende fester Bestandteil ihrer täglichen Arbeit. Sie bilden die Grundlage für eine fachgerechte Planung + Ausführung und gelten oftmals als anerkannte Regel der Technik. Diese zu kennen und rechtssicher anzuwenden ist von größter Bedeutung. Im August 2025 ist die novellierte DIN 18531 erschienen. Ihr folgte im Januar dieses Jahres die neue Fachregel für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Beide Regelwerke bilden die Grundlage für die Planung und Ausführung von Abdichtungen für Dächer\, Balkone\, Loggien und Laubengänge und unterschieden sich zuletzt in ihren Angaben. Ist bei den jetzigen Überarbeitungen der beiden Regelwerke eine inhaltliche Angleichung gelungen? Ebenfalls im letzten Jahr ist der Entwurf zur DIN 1986-100 veröffentlicht worden\, welcher Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke beschreibt. Darin ist das Kapitel zum Umgang mit Regenwasser vollständig neu überarbeitet worden. Erstmals werden Anforderungen an Retentionsdächer beschrieben. Was folgt daraus für die Planung? Darüber hinaus sind noch zahlreiche weitere neue Regelwerke\, Richtlinien und Merkblätter erschienen\, unter anderem zur Abdichtung von barrierefreien Schwellen bei bodentiefen Tür- und Fensterelementen. Gemeinsam mit unseren Partnern möchten wir Ihnen Lösungen aufzeigen\, die einen wichtigen Beitrag zur Schaffung energieeffizienter\, gesunder und zukunftsfähiger Gebäude leisten. Weitere Informationen finden Sie unter: hier.\nZur Anmeldung. \nDiese Veranstaltung ist mit 5 Weiterbildungsstunden anerkannt.\n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Ressourcenmanager Regenwasser (DWA-Zertifikat)\, Modul 3/3
DESCRIPTION:Lernziele: \n\nErwerb von Kenntnissen zu verwaltungsrechtlichen Vorgaben bei der Konzeption und Umsetzung von Entwässerungssystemen\nVerständnis für Nachhaltigkeitswirkungen und Ressourceneffizienz Blau-Grüner Infrastrukturen\nErwerb von Kenntnissen zu finanziellen Fördermöglichkeiten mit Länderschwerpunkt Sachsen und Thüringen\nVermittlung praktischer Erfahrungen zum Regenwassermanagement\, zur Überflutungsvorsorge und zu Klimaanpassungsmaßnahmen im Garten- und Landschaftsbau\n\nZur Anmeldung kommen Sie hier. \nDiese Veranstaltung wird mit 13 Weiterbildungsstunden anerkannt.
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SUMMARY:Abnahme\, Abrechnung\, Rechnungsprüfung – Abschluss der Baumaßnahme
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text css=““]Mit der Abnahme der Bauleistung sind erhebliche Rechtsfolgen verbunden. Daher obliegen dem mit der Bauüberwachung beauftragten Planer gesteigerte Hinweis- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Bauherrn. Die Rechnungsprüfung ist für Architekten und Ingenieure eine der wichtigsten Aufgaben in der Leistungsphase 8\, denn es geht Abschluss und wirtschaftliche Abwicklung der Baumaßnahme und damit um das Geld des Bauherrn. Zentrale Fragen wie Abrechnung\, Rechnungsprüfung\, Zahlungen\, Kostenverantwortung des Rechnungsprüfers sind hier von größter Bedeutung und werden in unserem Seminar detailliert und nachvollziehbar behandelt. \nWeitere Informationen sowie Anmeldung finden Sie unter: https://ibs-seminare.de/15-17-09-2026-modul-seminar/ \nDiese Veranstaltung wird mit 2\,5 Weiterbildungsstunden anerkannt.\n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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