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SUMMARY:Nachtragsmanagement am Bau Modul 1 von 3
DESCRIPTION:Nachträge und deren Vergütung nach VOB/B\nI. Grundlagen des Nachtragsrechts nach VOB/B\n\nWas ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen\nNachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige\, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung\nWelche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?\n\nII. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B Verlangen?\n\nWas versteht man unter einer Leistungsänderung?\nWas ist eine Zusatzleistung?\nWann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?\nWelche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?\n\nIII. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?\n\nMuss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?\nKann der AN die Ausführung der Leistung verweigern\, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?\nWas ist\, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?\nNach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?\nWer trägt das Kalkulationsrisiko?\n\n  \nDiese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 3 WB-Stunden anerkannt. \nDie weiteren Module finden Sie hier.
URL:https://ikth.de/startseite/event/nachtragsmanagement-am-bau-modul-1-von-3/2025-11-04/
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SUMMARY:Nachtragsmanagement am Bau Modul 2 von 3
DESCRIPTION:BGB-Nachtragsrecht; Vollmachten – Befugnisse; Auftragslose Leistungen; Mengenveränderungen\nWie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?\n\nWann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?\nWann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?\nWann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?\n\nII. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?\n\nDarf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?\nWas bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?\nWelche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?\n\nIII. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?\n\nKann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?\nUnter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?\nWeshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?\nWas heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?\n\nIV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen\n\nWann greift die 10%-Grenze?\nIst ein vertraglicher Ausschluss zulässig?\nGibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?\nGibt es Fristen zur Preisanpassung?\n\n  \nDiese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 3 WB-Stunden anerkannt. \nDie weiteren Module finden Sie hier.
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SUMMARY:Nachtragsmanagement am Bau Modul 3 von 3
DESCRIPTION:Bauzeitnachträge und Sonderfälle; Honorar für Nachtragsprüfungen\nI. Was sind Bauzeitnachträge? Wann und wie werden sie vergütet?\n\nKann der AG einseitig Fristen bei Bauleistungen ändern?\nWelche Mitwirkungspflichten hat der AN bei Bauzeitanpassungen?\nWelche Vergütungsregelungen kommen bei Bauzeitänderungen in Betracht?\n\nII. Besonderheiten bei der Nachtragsbearbeitung\n\nWas ist\, wenn vereinbarte Leistungen „wegfallen“?\nWas ist\, wenn sich die vereinbarte Leistung selbst nicht ändert\, aber der Weg dorthin?\n\nIII. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?\n\nIst Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?\nWas ist\, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?\nDeckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?\n\n  \nDiese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 3 WB-Stunden anerkannt. \nDie weiteren Module finden Sie hier.
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SUMMARY:2. Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076
DESCRIPTION:Dienstag\, 4. November 2025\n15:00     Einlass\, Anmeldung\, Begrüßungskaffee \n15:30     Eröffnung der 2. Fachtagung mit Fachausstellung \n15:40     Digitale Werkzeuge für die Bauwerksprüfung \n16:10     Neue Norm im KI-Zeitalter — Möglichkeiten der bildgebenden Verfahren in der Bauwerks-prüfung im Rahmen der neuen DIN 1076 \n16:40     Digital unterstützter Brückenbetrieb am Beispiel der Nibelungenbrücke Worms \n17:10     Diskussion \n18:00     Get-together im Rahmen der Fachausstellung \n  \nMittwoch\, 5. November 2025\n09:00     Einlass\, Anmeldung\, Begrüßungskaffee 1 Fachausstellung im Foyer \n10:00     Begrüßung \n10:05     Grußwort \n10:20     Eröffnungsvortrag \n10:50     Die neue DIN 1076 — Anforderungen an die Austauschformate / Schnittstellen für die Dokumentation von Bauwerksprüfungen \n11:20     A13 Brenner Autobahn — Luegbrücke 1 Herausforderungen in der Bauwerkserhaltung mit Schwerpunkt auf der Bauwerksprüfung sowie Möglichkeiten und Maßnahmen am Ende der Nutzungsdauer \n11:45       Hauptinspektionen an Kunstbauten der ASTRA-Filiale Zofingen \n12:10    Diskussion \n12:15       Mittagspause I Fachausstellung im Foyer \n13:30    Rosensteinbrücke Stuttgart I Von den Erkenntnissen der Bauwerksprüfung bis zum Brückenrückbau \n13:55    Besondere Herausforderungen bei der Prüfung von Stahl- und Stahlverbundbrücken am Beispiel der Moseltalbrücke Winningen im Zuge der A61 I Von der Bauwerksprüfung zur Instandsetzung der zweithöchsten Autobahnbrücke deutschlands \n14:25    Diskussion \n14:30       Kaffeepause I Fachausstellung im Foyer \n15:10    A8 Loithalbrücke 1 Kleiner Fehler—große Wirkung\n \n15:35    Anforderungen an Besichtigungsgeräte/Zugangstechnik für die Prüfung von Lärmschutz-wänden 1 Stand der Technik und mögliche Weiterentwicklungen \n16:05    Diskussion und Schlusswort \n16:15    Ende der Veranstaltung \n  \nDiese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 6 WB – Stunden anerkannt.
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