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SUMMARY:Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021
DESCRIPTION:Akquisitionsphase sowie Abschluss und Inhalte des Planervertrages\nI. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrages zu beachten?\n\nWas versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?\nWelche Möglichkeiten bieten sich\, um die Akquisitionsphase zu verkürzen?\nWas versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?\nWann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?\n\nII. Welche Inhalte des Planervertrages sind wichtig?\n\nNach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?\nIst eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?\nWorauf ist bei Baukostenangaben und Baukostenprognosen zu achten?\nWelche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen bzw. Nichterreichen des werk­vertraglichen Leistungserfolges?\nWelche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?\n\nIII. Welche Inhalte Formalitäten sind bei der Honorarvereinbarung zu beachten?\n\nWie sollte die Honorarfestlegung erfolgen (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?\nWelche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?\nNEU: Was bringt die HOAI ab dem 01.01.2021?\nKönnen Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?\nWelche Besonderheiten gelten bei kommunalen Auftraggebern?\n\nIV. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)\n\nWann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?\nWie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?\nWelche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?\n\n  \nZur Anmeldung kommen Sie hier. \nDiese Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Thüringen mit 3 WB-Stunden anerkannt.\n 
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