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SUMMARY:Brandschutz in geregelten oder nicht geregelten Sonderbauten
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text css=““]Frühere Bauordnungen haben zwischen Ausnahmen und Befreiungen unterschieden. Die heutigen Bauordnungen (ausgenommen Baden-Württemberg) haben diese Unterscheidung zugunsten eines einheitlichen Abweichungstatbestands aufgegeben. Dieser zielt darauf ab\, dass das Schutzziel auch ohne Beachtung der Vorschrift – ggf. mit ausgleichen oder besonderen Maßnahmen – erreicht werden kann. Dieses System\, welches das Schutzziel zum Maßstab nimmt\, gilt sowohl für Abweichungen als auch für Erleichterungen (bei Sonderbauten) und die Nichteinhaltung eingeführter Technischer Baubestimmungen. Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner zudem entscheiden\, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den noch eine förmliche Entscheidung notwendig wird\, oder es um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt. Die neuen Regelungen\, die sich aus der Einführung Technischer Baubestimmungen gemäß der M VV TB ergeben\, bedeuten eine zusätzliche Herausforderung hinsichtlich der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand von Praxisbeispielen unterschiedlicher Sonderbauten (Neubau und Bestand) die Vorgehensweise bei dieser für viele Planer und Behörden gleichermaßen immer noch schwierigen Frage. \nWeitere Informationen sowie Anmeldung finden Sie unter: https://ibs-seminare.de/16-06-2026-online-seminar/ \n\n\n\n\n\n\n\n\nDiese Veranstaltung wird mit 8 Weiterbildungsstunden anerkannt.\n\n\n\n\n\n\n\n\n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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