
Allgemeine Hinweise
Ansprechpartnerin:
Lisa Bauer
0361 22873-32
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Wenn Sie ein Inserat auf unserer Website veröffentlichen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
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Geschäftsführer/in (m, w, d) gesucht
Die Bauhaus Weiterbildungsakademie Weimar e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n führungs- und projekterfahrene/n Geschäftsführer/in (m, w, d).
Weiterlesen ...Schlichtungen
Thüringer Schlichtungsbeirat
Die Ingenieurkammer Thüringen ist Partner der Kooperationsvereinbarung „Thüringer Schlichtungsbeirat“. Unter dem Slogan „Thüringen schlichtet“ setzt sich das Gremium, bestehend aus Berufskammern und weiteren Institutionen des Freistaates Thüringen, für die Verbreitung und Bekanntmachung der Möglichkeiten alternativer Konfliktlösungen ein. Hierzu zählt auch die Mediation. Der Thüringer Schlichtungsbeirat erarbeitet derzeit ein Mediationsnetzwerk. Auf einem Internetportal wird über die Formen alternativer Streitbeilegung informiert. Weiterhin können sich Mitglieder der Kooperationspartner als Mediator oder Schlichter auf der Internetseite, welche sich derzeit noch in der Erstellung befindet, eintragen.
Möchten Sie als Mediator oder Schlichter auf der Plattform des Thüringer Schlichtungsbeirats eingetragen werden, füllen Sie bitte das Anbieterformular aus und senden es an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Thüringen.
Gesetze
Wichtige Gesetze und Ordnungen in Thüringen
- Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) vom 14. Dezember 2016
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) vom 18. Dezember 2018
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) vom 23. Juli 2020 - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure- HOAI)
Vergaberecht
Wichtige Ordnungen und Satzungen der Ingenieurkammer Thüringen
- Beitragsordnung
Berufsordnung
Fort- und Weiterbildungsordnung
Hauptsatzung der Ingenieurkammer Thüringen
Kostenordnung
Erste Satzung zur Änderung der Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen vom 5. November 2020
Übersicht zum Baurecht des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft:
Anträge
Anerkennung Berufsbezeichnung Ingenieur
Die Ingenieurkammer Thüringen ist zuständige Stelle, nach § 1 (2) der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit der einheitlichen Stellen – ThürES-ZustVO - vom 07.12.2009 und den §§ 3 und 4 des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes – ThürAIKG – vom 14.12.2016 für die Anerkennung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsabschlusses mit einem Studium an einer deutschen Hochschule oder Berufsakademie. Hierzu bedarf es einer Antragstellung auf Anerkennung.
Entscheidungen, inwieweit die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gegeben wird, obliegen dem zuständigen Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Bei der Prüfung kommt es im Wesentlichen darauf an, inwieweit überwiegend technische und naturwissenschaftliche Inhalte des Studiums absolviert wurden. Hierzu bedarf es zum Nachweis u. a. der Vorlage eines Studienabschlusszeugnisses.
Die Unterlagen zur Antragstellung:
A) digitale Antragstellung über Thavel (Registrierung erforderlich)
- Antrag zur Bestätigung Berufsbezeichnung "Ingenieur" (inländische Abschlüsse)
- Antrag zur Bestätigung Berufsbezeichnung "Ingenieur" (ausländische Abschlüsse)
B) Antragstellung per PDF über das Serviceportal Thüringen (Zuständigkeitsfinder)
Antrag zur Bestätigung Berufsbezeichnung "Ingenieur"
Antrag zur Bestätigung Berufsbezeichnung "Ingenieur" (ausländische Abschlüsse)
Unsere Datenschutzbestimmungen, mit Informationen zur Verwendung Ihrer erhobenen Daten, finden Sie hier.
Einschätzungen zur Anerkennung werden aus rechtlichen Gründen durch die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Thüringen nicht vorgenommen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Gesellschafterverzeichnis
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen nach §§ 9, 10 und 15 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG).
A) digitale Antragstellung über Thavel (Registrierung erforderlich)
Antrag folgt
B) Antragstellung per PDF über Zuständigkeitsfinder Thüringen
Nachweisberechtigte Mitglieder
Eintragung
Für die Eintragung in die Thüringer Listen der Nachweisberechtigten ist grundsätzlich ein entsprechender Antrag bei der Ingenieurkammer Thüringen für die Tragwerksplaner und bei der Architektenkammer Thüringen für den Brandschutz zu stellen.
Weiterlesen ...Zusatzqualifikationen
Die Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen haben sich nach der am 17.11.2005 eingeführten Weiterbildungsordnung selbst verpflichtet, eine eintägige Weiterbildung pro Jahr zu besuchen. Diese wird in eine Liste – das Weiterbildungskonto – eingetragen.
Weiterlesen ...Hilfe in Rechtsfragen
Kontakt:
RA Dr. Axel Schmidt
WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Tel: 0361 565620
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen erhalten eine kostenlose Erstberatung zu berufsrechtlichen Fragen (z. B. Vertragsgestaltung, Honorar, Haftung, Versicherung, Unternehmensnachfolge, Mitarbeiter etc.). Die Fragen beantwortet der (externe) Justiziar der IKTH, Herr RA Dr. Axel Schmidt, Erfurt.
Mitglieder können sich gern zunächst auch an die Geschäftsstelle wenden.